Manuelles Verfahren:
Rotierende instrumente zahnmedizin
Die Instrumente sollen unter fließendem Wasser abgespült, grobe Verschmutzungen mit einer Nylonbürste entfernt werden.
Die Reinigung und chemische Desinfektion erfolgt mit geeigneten, material-verträglichen (Herstellerangaben) Mitteln. Zur Desinfek-tion dürfen nur Mittel mit nachgewiesener Wirkung eingesetzt werden.
Die Reinigungswirkung kann durch den Einsatz eines Ultraschallbades gesteigert werden. Dabei sollte die Temperatur der Flüssigkeit 45°C nicht übersteigen, da sonst die Gefahr einer Proteinfixierung besteht.
Polierer sind im Instrumentenbad aufzubereiten, weil die Schwingungen im Ultraschallbad von den elastischen Materialien absorbiert werden könnten. Arkansassteine und Polierer dürfen nur mit einem geeigneten, alkoholfreien Mittel aufbereitet werden.
Bezüglich der Einwirk- und Standzeiten der Chemikalien sind die Angaben des Herstellers zu beachten.
Die Einwirkzeit beginnt mit Einlegen des letzten Instruments!
Nach Ablauf der Einwirkzeit müssen die Instrumente gründlich mit geeignetem Wasser abgespült werden.
Anschließend werden die Instrumente unverpackt in geeigneten Ständern oder Siebschalen und mehr im Dampfsterilisator thermisch desinfiziert.
Bildet die chemische Desinfektion den Abschluss der Aufbereitung (semikritische MP), muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Mittel voll viruzid wirksam sind und keine Rekontamination (durch Trocknungsverfahren oder Spülwasser) erfolgt.
Maschinelles Verfahren:
Instrumente sollen vor der maschinellen Aufbereitung unter fließendem Wasser abgespült werden, damit keine Rückstände des Reinigungs-/Desinfektionsmittels von der Vorreinigung in die Maschine gelangen.
Danach müssen die Instrumente in einen geeigneten, speziell dafür vorgesehenen Instrumentenständer gestellt werden.
Die Funktionsbereiche der Instrumente müssen möglichst frei gegenüber den Spülstrahlen exponiert sein. Beim Einstellen in den Beladungsträger beziehungsweise Korb ist darauf zu achten, dass nicht anderes Spülgut die Reinigung behindernde Spülschatten verursacht.
Die verwendeten Prozesschemikalien müssen nach den Angaben der Hersteller der Instrumente und des RDG auch für rotierende Instrumente geeignet sein.
3. Trocknung
Die gereinigten und desinfizierten Instrumente (
autoklaven klasse b ) müssen mit Druckluft oder alternativ mit einem fusselfreien Tuch getrocknet werden. Sollte nach der Behandlung im RDG noch Restfeuchte an den Instrumenten vorhanden sein, ist diese ebenfalls zu beseitigen. Hierbei ist auch auf schwer zugäng- liche Bereiche zu achten.
Unter Interimszahnersatz versteht man eine Teil- oder Vollprothese,welche nur bis zu einer definitiven Versorgung der Zähne vom Patienten getragen wird. Falls Zähne im sichtbaren Bereich entfernt werden müssen und dies planbar ist, wird der Interimsersatz im voraus angefertigt. Das hat den Vorteil für den Patienten, dass er die Praxis nicht mit einer Zahnlücke verlassen muss. In der Regel ist dieser Interimsersatz herausnehmbar und mit Klammern an den Nachbarzähnen befestigt.
Die sogenannten Teleskope dienen zur Befestigung von Zahnersatz an eigenen Zähnen bzw. Zahnstümpfen. Das Doppelkronenprinzip ein vielseitig verwendbares System um herausnehmbare Prothesen zu befestigen. Die zur Verankerung des Zahnersatzes geeigneten Zähne werden mit einer zylindrischen oder leicht konischen Zahnkrone, dem Primärteleskop oder Innenteleskop, versorgt. Die gesamte Teleskopkonstruktion wird im zahntechnischen Labor angefertigt. Das Innenteleskop wird als erstes nach Fertigstellung des vollständigen Zahnersatzes auf dem Zahnstumpf “festzementiert”.
Die Außenteleskope,welche mit der herausehmbaren Prothese verbunden sind, werden über die Innenteleskope geschoben.
Abbildung Innenteleskope aus Zirkonkeramik
Die Zahnarztrechnung kann teuer werden. Denn die hohen Materialkosten und die gestiegenen Laborhonorare müssen Sie tragen. Deshalb lohnt es sich, Preise zu vergleichen. Sie können von mehreren Zahnarztpraxen Kostenvoranschläge – hier heißen sie auch: Heil- und Kostenpläne(Abkürzung HKP) – einholen. Die Zahnärzte sollten diese kostenfrei erstellen. Sie können auch Ihre Krankenkasse nach Dentallaboren mit günstigem Preis-Leistungs-Verhältnis fragen. Natürlich kann es sein, daß Ihr Zahnarzt nicht mit dem kostengünstigeren Labor zusammenarbeiten will – dann sollten Sie über einen Praxiswechsel nachdenken.