Mittwoch, 21. Juni 2017

Hygiene und Instrumentenaufbereitung in der Zahnarztpraxis

Umsetzung von Richtlinien
Das Hygienemanagement einer Zahnarztpraxis dient der Vorbeugung von Infektionen bei Patienten und Personal. Es ist integraler Bestandteil des Betriebsablaufs und wird umso effizienter praktiziert, je besser die definierten Vorgaben in die eigenen Arbeitsanweisungen und Schulungen eingebunden sind.
Der betriebsspezifische Hygieneplan der Praxis beschreibt die Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, hygienische Anforderungen an diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die Aufbereitung von Instrumenten und Werkstoffen sowie der Dentaleinheit, ferner Sterilgutlagerung, Entsorgung und innerbetriebliche Kontrollmaßnahmen. Zu den erforderlichen Schulungen zählt auch der Sachkundenachweis des Personals bei der Aufbereitung sämtlicher Medizinprodukte.
Aufbereitung der zahnarzt instrumente
Nach § 4 (1) der Medizinprodukte-Betreiberverordnung beauftragt der Praxisinhaber Personen oder Einrichtungen mit der Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung von Medizinprodukten, welche über die Sachkenntnis und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung verfügen. Kommen die Instrumente keimarm oder steril zur Anwendung, so sind sie nach § 4 (2) mit geeigneten validierten Verfahren so aufzubereiten, dass der Erfolg nachvollziehbar gewährleistet ist.
Anforderungen an den Autoklaven zahnarzt
Welche Anforderungen soll der Praxisautoklav erfüllen? Das Kammervolumen richtet sich nach der geplanten Beladung. Fraktioniertes Vorvakuumverfahren entlüftet zuverlässig bei reduzierter Be-triebszeit. Ein für mehrere Zyklen ausreichender Tank mit Wasserstandanzeige sowie eine eigene Thermosicherung vermeiden trockenen Betrieb des Dampf-erzeugers (pro Charge können auch Kleingeräte bis zu einem Liter demineralisiertes Wasser verbrauchen). Die Kondensatableitung läuft getrennt. Bakteriendichte Filterung der Kammerbelüftung nach Vakuumtrocknung verhindert eine Rekontamination des Sterilgutes. Ein Chargenzähler gibt den Überblick über die Betriebszeiten des Gerätes. Der Anschluss zu einem Prozessdatendrucker ermöglicht die geräteseitige Dokumentation der Sterilisierzyklen.

Dekontamination der Absauganlagen
Im Schlauch können sich Speichel, Schleim, Blut und Schmutzpartikel absetzen, die einen Nährboden für Mikroben darstellen. Auch wenn dies nicht unmittelbar zur Kontamination bei Behandlung führt, so können zumindest schlechte Gerüche entstehen. Vermeidbar ist die Keimanreicherung im Schlauch mit Durchspülen von kaltem Wasser nach jedem blutigen Eingriff bzw. routinemäßig je zwei- bis dreimal vor- und nachmittags. Nach Arbeitsende kann man ein Schlauchreinigungs- und Desinfektionsmittel für ca. drei Minuten durchsaugen. Hierzu gibt es auch Schlürftöpfe mit einem speziellen Ansatz zum Durchsaugen des Schlauches. In vielen Anlagen ist ein solches System inte-griert und läuft auf Knopfdruck für kurze Zeit automatisch ab.

Hygiene der Dentaleinheit
Die Dentaleinheit schützt man vor Verunreinigungen im zugeleiteten Wasser mit feinmaschigen Filtern bei Porenweiten von bis zu 20µm. Damit diese Feinfilter nicht in kurzen Abständen durch grobe Partikel verstopfen, empfiehlt man die Installation eines Vorfilters mit einer Porenweite von ca. 80–100µm. Je nach Erfahrungen mit der hauseigenen Wasserqualität werden noch weitmaschi-gere Vorfilter (105–135µm) direkt am Wassereingang des Hausanschlusses montiert.

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http://www.oyodental.de/blog/2016/09/09/hygiene-und-instrumentenaufbereitung-in-der-zahnarztpraxis/

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