Samstag, 25. November 2017

Erhöhte Zahnarzt Beleuchtungsstärken in Teilen der Praxis gefordert



Die Beleuchtungsstärke wird in LUX (beleuchtung für zahnarztpraxis) angegeben und wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten definiert. Daher ergibt sich eine Grundausleuchtung für Praxisräume von 300 lx. In medizinischen Arbeitsbereichen der Instrumentenaufbereitung oder bei dem Umgang mit Körperflüßigkeiten, spitzen oder scharfen Gegenständen sind 500 lx gefordert. Dies trifft ebenso an Schreibarbeitsplätzen zu. In Teilbereichen kommen auch 1000 lx zum Einsatz, wenn beispielsweise mit OP- Leuchten gearbeitet wird und die Umgebungsbeleuchtungsstärke entsprechend mit angehoben werden muss.

Grafik: cleantec-lighting.com

Farbtemperatur entscheidet über die Licht- und Raumfarbe
Grafik: cleantec-lighting.com
Die Lichtfarbe oder auch Farbtemperatur, wird in Kelvin (K = Einheit) angegeben. Warmweiß bezeichnet man Lichtquellen unter 3.300 K und das ist für Praxisräume im Sinne einer Arbeitsstätte ungeeignet. Farbtemperaturen zwischen 3.300 K bis 5.000 K bezeichnen Neutralweiße und über 5.000 K Tageslichtweiße Lichtquellen.

Am auffälligsten an alter Beleuchtung in Praxisräumen ist nicht unbedingt die mangelnde Beleuchtungsstärke durch altersschwache oder defekte Leuchttechnik.

Grafik: Oyodental.de
Empfang Zahnarztpraxis
Vielmehr fallen die unterschiedlichsten Farbtemperaturen ins Auge, welche oftmals durch den Mix an Ersatzlampen in Form von Leuchtstoffröhren, LED- oder Energiesparlampen erzeugt wird. Neben den technischen Merkmalen von Lichtstärke und Farbtemperatur, die der Lichtplaner zuerst im Blick hat, kommt durch den Nutzer zuerst die Frage nach dem Energieverbrauch und dem Lampen-Design.

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